Du kannst ja sagen: Ich hab auf der Linie 52 schon mal Strafe
bezahlt - also hast Du dein schlechtes tun nur fortgesetzt.
Frage, kann man für ein und dasselbe Verbrechen zweimal
belangt werden?
Sich noch einmal mit solch Luxusproblemchen auseinandersetzen zu dürfen! Ach! Wart erst mal ab, bis Du in meim Alter bist, Du. Bis dahin hat sich das erledigt, glaub ich ... ;-)
Darf man!
Die Tarifbestimmungen sagen, wenn du dein Zettelchen von den Kontrolettis hast, darfst du bis zu deinem Ziel fahren (du hast ja schliesslich bezahlt). Darf man für 40 EUR die Fahrt auch die erste Klasse benutzen? Noch etwas Interessantes, du musst dich nicht von jedem dahergelaufenen Kontroletti ausfragen lassen. Denn §6 Absatz 4 Satz 1 sagt, man muss nur dem Betriebspersonal auf Verlangen die Fahrkarte vorzeigen oder zur Prüfung aushändigen (nachzulesen unter www.bvg.de/tickets/tarif_aktuell_22.html). Das bedeutet, jeder, der im Auftrag der BVG arbeitet, arbeitet nicht bei der BVG und hat somit nicht das Recht deine Fahrkarte zu prüfen. Also kontrolliere erstmal deinen Kontrolleur!
Lolcat-Übersetzer
Für alle, die schon immer seinen oder ihren abfotografierten...
by seattledirk (19:29)
Das Wetter...
Meinung kundtun
wer hier was sagen will, soll das auch tun
allerdings spiegeln kommentare, die nicht von mir verfasst wurden, nicht unbedingt meine meinung wider.
hier steht nur freie meinung, ohne anspruch auf realität!
Wer mir was schreiben mag:
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