Es gab hier ein Versäumnisurteil gegen die Firma Novitel, wonach die Zinsen auf das zu spät gezahlte Gehalt gezahlt werden müssen. Ferner wird die Firma dazu verurteilt die Anmeldungen zur Sozialversicherung an mich zu übergeben (was seltsamerweise und für mich ehrlich gesagt überraschend heute nach der Verhandlung postalisch der Fall war). Ich habe die Klage dann erweitert auf das Ausfüllen der Arbeitsbestätigungen für die T&T Remcon und Novitel für das Arbeitsamt. Hierzu gibt es einer gesonderten Verhandlung (anberaumt auf den 26.04.2004 um 12.00 Uhr im Zimmer 241 des Arbeitsgerichtes) dann ebenfalls wieder eine Verhandlung. Ich kann mir gut vorstellen, das dann auch niemand von Seiten der Firma oder eine Vertretung für die Firma vor Gericht erscheint... aber mal abwarten, vielleicht schafft es die Firma Novitel ja wider Erwarten, der Verpflichtung zum Ausfüllen und an mich Zurücksenden der Arbeitsbescheinigung nachzukommen. Ich vermute allerdings wieder auf den allerletzten Drücker, damit niemand von denen dann zur Verhandlung muss. - Zur Verhandlung war auch besagte Mitarbeiterin, deren eigener Prozess heute hatte nicht stattfinden können, da sie von der T&T Remcon noch ihr August-Gehalt zu kriegen hat. Aber das wird sie nicht bekommen, da ihre Anwältin irgendwie nicht pfiffig genug zu sein scheint, die Situation zu erkennen. Wenn man z.B. gerichtlich feststellt, das Novitel der Rechtsnachfolger ist (und das ist ja das, was die Insolvenzstelle des Arbeitsamtes Mitte sagt...)... dann hätte man eine Chance, in dem man eine Durchgangsklage einreichen und den Rechtsnachfolger zu fassen kriegen kann. Aber das ist Sache der Anwältin der ehemaligen Mitarbeiterin.
Lolcat-Übersetzer
Für alle, die schon immer seinen oder ihren abfotografierten...
by seattledirk (19:29)
Das Wetter...
Meinung kundtun
wer hier was sagen will, soll das auch tun
allerdings spiegeln kommentare, die nicht von mir verfasst wurden, nicht unbedingt meine meinung wider.
hier steht nur freie meinung, ohne anspruch auf realität!
Wer mir was schreiben mag:
Disclaimer
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Ich habe auf verschiedenen Seiten dieser Homepage Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für all diese Links gilt: Ich möchte ausdrücklich betonen, dass ich keinerlei Einfluß auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten habe. Deshalb distanziere ich mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf meiner Homepage und mache mir ihre Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf meiner Homepage ausgebrachten Links sowie für die Kommentare in den jeweiligen Stories!
Desweiteren handelt es sich bei den von mir verfassten Beiträgen um keine journalistischen Veröffentlichungen im Sinne des Pressegesetzes. Kommentare zu den Beiträgen geben lediglich die Meinung ihres jeweiligen Verfassers wieder.