Die Verhandlung in Sachen Antrag auf Einstweilige Verfügung gegen meine Person fand statt. Im Saal auch für mich überraschend auftauchend und nach Vergleichsfeststellung eine Gruppe von 6 Personen, die aber so wie Agents aussahen...
Der Anwalt war da, die Klägerin selbst nicht (wurde durch ein anderes Verfahren verhindert und wurde durch Anwalt vertreten). Der Anwalt sogar sehr nett, macht seinen Job ordentlich... allerdings hatten er lt. Äusserungen inoffiziell nicht wohl so wirklich den Eindruck, als hätte ihn sein eigener Mandant so unterstützt, wie man es sich das als Anwalt wohl gewünscht hätte.
Gleich zu Beginn des Verfahrens sah die Richterin leichte Probleme in Bezug auf Konkretisierung der lt. Antrag vorliegenden Formulierungen, die ich so nicht mehr tätigen darf. Von 4 Punkten sind 3 zurückgezogen und aufgehoben worden, es gab dann einen Vergleich mit 5.000 Euro Geldstrafe für jedesmal, wenn ich wörtlich oder sinngemäß, das die Firma Novitel (die der Anwalt übrigens nicht als Rechtsnachfolger der T&T Remcon sieht, das Arbeitsamt Mitte/Insolvenzabteilung hingegen schon... aber da mögen sich bitte entsprechende Parteien streiten) insolvent oder zahlungsunfähig ist. Man darf das DANN sagen, wenn ein Urteil hier existiert.
Ich konnte sogar der Argumentation der Richterin dahingehend folgen, das eine Firma, die nicht zahlt, nicht unbedingt zahlungsunfähig sein muß, sondern z.B. schlicht und ergreifend nicht zahlen will, was ja dann wieder eine Sache für das Arbeitsgericht wäre (was ja bei mir ohnehin der Fall in einer weiterführenden Verhandlung der Fall ist, denn ich erwarte ja noch die Zinsen auf mein zu spät gezahltes Gehalt und die Herausgabe der Kopien zur Anmeldung der Sozialversicherung). Ich habe hier dann gütlich im Beisein der Richterin, die ja auch die Folgeverhandlung hat, noch einmal angesprochen, das es doch Prozessökonomisch wäre, da man ja grad zusammmensitzt, das man seine Mandantin auffordert, hier vielleicht einfach die Kopien der Anmeldung zur Sozialversicherung zuzusenden... dann könne man sich einen Prozess sparen. Er selbst sieht das auch ähnlich... mal sehen... ich bin mal gespannt, ob und was sich jetzt tut. Der Vergleich ist vorläufig auf Antrag des Anwalts, damit er sich mit seiner Mandantin beraten kann... man kann also bis zum 26.03.2004 noch eine schriftliche Anzeige vor dem Arbeitsgericht einreichen... wobei die Richterin sagte, das Sie es nicht erwarten und es "schade" finden würde, wenn der Vergleich nicht akezptiert wird.
Ich für meinen Teil würde dann das Thema Novitel endlich für mich abschliessen können... und kann mich wieder anderen Dingen widmen...
Die Verhandlung in Sachen Antrag auf Einstweilige Verfügung gegen meine Person fand statt. Im Saal auch für mich überraschend auftauchend und nach Vergleichsfeststellung eine Gruppe von 6 Personen, die aber so wie Agents aussahen...
Der Anwalt war da, die Klägerin selbst nicht (wurde durch ein anderes Verfahren verhindert und wurde durch Anwalt vertreten). Der Anwalt sogar sehr nett, macht seinen Job ordentlich... allerdings hatten er lt. Äusserungen inoffiziell nicht wohl so wirklich den Eindruck, als hätte ihn sein eigener Mandant so unterstützt, wie man es sich das als Anwalt wohl gewünscht hätte.
Gleich zu Beginn des Verfahrens sah die Richterin leichte Probleme in Bezug auf Konkretisierung der lt. Antrag vorliegenden Formulierungen, die ich so nicht mehr tätigen darf. Von 4 Punkten sind 3 zurückgezogen und aufgehoben worden, es gab dann einen Vergleich mit 5.000 Euro Geldstrafe für jedesmal, wenn ich wörtlich oder sinngemäß, das die Firma Novitel (die der Anwalt übrigens nicht als Rechtsnachfolger der T&T Remcon sieht, das Arbeitsamt Mitte/Insolvenzabteilung hingegen schon... aber da mögen sich bitte entsprechende Parteien streiten) insolvent oder zahlungsunfähig ist. Man darf das DANN sagen, wenn ein Urteil hier existiert.
Ich konnte sogar der Argumentation der Richterin dahingehend folgen, das eine Firma, die nicht zahlt, nicht unbedingt zahlungsunfähig sein muß, sondern z.B. schlicht und ergreifend nicht zahlen will, was ja dann wieder eine Sache für das Arbeitsgericht wäre (was ja bei mir ohnehin der Fall in einer weiterführenden Verhandlung der Fall ist, denn ich erwarte ja noch die Zinsen auf mein zu spät gezahltes Gehalt und die Herausgabe der Kopien zur Anmeldung der Sozialversicherung). Ich habe hier dann gütlich im Beisein der Richterin, die ja auch die Folgeverhandlung hat, noch einmal angesprochen, das es doch Prozessökonomisch wäre, da man ja grad zusammmensitzt, das man seine Mandantin auffordert, hier vielleicht einfach die Kopien der Anmeldung zur Sozialversicherung zuzusenden... dann könne man sich einen Prozess sparen. Er selbst sieht das auch ähnlich... mal sehen... ich bin mal gespannt, ob und was sich jetzt tut. Der Vergleich ist vorläufig auf Antrag des Anwalts, damit er sich mit seiner Mandantin beraten kann... man kann also bis zum 26.03.2004 noch eine schriftliche Anzeige vor dem Arbeitsgericht einreichen... wobei die Richterin sagte, das Sie es nicht erwarten und es "schade" finden würde, wenn der Vergleich nicht akezptiert wird.
Ich für meinen Teil würde dann das Thema Novitel endlich für mich abschliessen können... und kann mich wieder anderen Dingen widmen...
Lolcat-Übersetzer
Für alle, die schon immer seinen oder ihren abfotografierten...
by seattledirk (19:29)
Das Wetter...
Meinung kundtun
wer hier was sagen will, soll das auch tun
allerdings spiegeln kommentare, die nicht von mir verfasst wurden, nicht unbedingt meine meinung wider.
hier steht nur freie meinung, ohne anspruch auf realität!
Wer mir was schreiben mag:
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