Bundespräsident Köhler hat das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung unterzeichnet. Ab Neujahr müssen Telekommunikationsfirmen sechs Monate lang protokollieren, wer wie lange mit wem telefoniert hat - 2009 kommt die Speicherpflicht für Internet-Verbindungen dazu.
Vom 1. Januar 2009 an müssen auch Internet-Provider auf Vorrat verdachtsunabhängig Verbindungsdaten speichern. Erfassen müssen sie die zugewiesene IP-Adresse, Beginn und Ende der Internetnutzung und die Anschlusskennung (Rufnummer oder DSL-Kennung).
Anbieter von E-Mail-Diensten (GMX, Google usw.) müssen im Wesentlichen die Kennungen der elektronischen Postfächer (E-Mail-Adressen) und die IP-Adressen von Absender beziehungsweise Empfänger nebst Zeitangaben speichern, Internettelefonieanbieter die Rufnummern, Zeitpunkte der Kommunikation und die IP-Adressen.
Lolcat-Übersetzer
Für alle, die schon immer seinen oder ihren abfotografierten...
by seattledirk (19:29)
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Meinung kundtun
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